Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur 24-Stunden-Betreuung

Für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gilt das Hausbetreuungsgesetz, das vorsieht, dass eine Betreuung im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Damit ist die rechtliche Absicherung der Betreuerinnen/Betreuer und der von ihnen betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführung der "24-Stunden-Betreuung" gewährleistet.

Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes umfasst Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten.

Tipp

Details zu den Kompetenzen der Betreuungspersonen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Betreuung:

  • Sie können eine Betreuungsperson engagieren, die selbstständig tätig ist
  • Sie können eine Betreuungsperson im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigen

Detaillierte Erläuterungen zu diesen beiden Möglichkeiten finden sich in den Kapiteln "Selbstständige Tätigkeit als Betreuungskraft" und "Unselbstständige Beschäftigung als Betreuungskraft". Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Kosten (Sozialversicherung, Lohn- bzw. Einkommensteuer) der "24-Stunden-Betreuung" und den Voraussetzungen zur Aufnahme der Tätigkeit als Betreuungsperson.

Weiters bietet Ihnen oesterreich.gv.at Informationen zur Förderung der "24-Stunden-Betreuung" – eine Zuwendung kann ab der Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden – sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 21. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz