Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU. Er vertritt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union. Der Ausschuss der Regionen bringt den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (z.B. Bundesländer oder Gemeinden) zu Rechtsvorschriften der EU ein. Dies geschieht in Form von Berichten ("Stellungnahmen") zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission.
Der Ausschuss der Regionen hat derzeit 329 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter aus allen 27 EU-Ländern. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von den EU-Ländern vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt.
Weiterführende Links
Ausschuss der Regionen (→ AdR)
Rechtsgrundlagen
Artikel 300, 305, 306 und 307 AEUV
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion