Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Fahrtkostenersatz bei Therapie
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Eltern, die mit ihren Kindern regelmäßig zur Therapie oder zu einer Ärztin/einem Arzt müssen, können um Ersatz ihrer Fahrtkosten ansuchen. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig von der Distanz zum Wohnort der Ärztin/des Arztes oder zu der Therapeutin/dem Therapeuten und der Art des Verkehrsmittels. Es wird nur die Fahrt zu der nächstgelegenen Vertragsärztin/dem nächstgelegenen Vertragsarzt bzw. zur nächstgelegenen Vertragseinrichtung vergütet.
Auch Fahrtkosten zu Hilfsmittelfirmen können rückerstattet werden.
Zuständige Stelle
Krankenversicherungsträger (→ SV)
Erforderliche Unterlagen
- In einigen Bundesländern existiert ein Formular ("Anweisung für Transportkosten"), das von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt bzw. der Therapeutin/dem Therapeuten bestätigt werden muss
- In jenen Bundesländern, in welchen kein Formular existiert, genügt eine formlose Bestätigung seitens der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes bzw. der Therapeutin/des Therapeuten
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger