Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur Strafhaft

Als Strafhaft wird jede Haft bezeichnet, die aufgrund eines rechtskräftigen Strafurteils vollzogen wird. Wenn das Gericht ( BMJ) im Urteil eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen oder die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe widerrufen hat, wird der Strafvollzug angeordnet.

Ein Strafvollzug wird auch dann angeordnet, wenn der Verurteilte eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die verhängte Geldstrafe vom Verurteilten nicht bezahlt wurde.

Verurteilte, die sich auf freiem Fuß befinden, werden schriftlich aufgefordert, die Strafe innerhalb eines Monats anzutreten.

Nähere Informationen zur "bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion