Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe – Bevollmächtigung bei der Antragstellung

Voraussetzung für die Gewährung der Stromkostenbremse - Landwirtschaft/Gewerbe ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet sowie aus dem Stromliefervertrag für diesen Zählpunkt zahlungspflichtig ist (Stichtag: 1. Juni 2023) und noch kein Grundkontingent Haushalt oder Landwirtschaft/Gewerbe erhält.

Hat eine nichtanspruchsberechtigte Person (Bevollmächtigte/Bevollmächtigter) den Antrag für die eigentliche Antragstellerin/den eigentlichen Antragsteller (Vollmachtgeberin/Vollmachtgeber) gestellt, ohne dass dies aus dem Antrag ersichtlich war, besteht die Möglichkeit, diese Bevollmächtigung offenzulegen (siehe untenstehende Vorgehensweise).

Beispiel

Sie haben bei der Antragstellung Ihren Namen angegeben. Beabsichtigt war jedoch die Antragstellung für Ihre Ehefrau, die ebenfalls am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet, im Gegensatz zu Ihnen jedoch Stromvertragspartnerin ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Anpassung des Antrages.

Vorgehensweise

Nachdem Sie das Formblatt elektronisch (bevorzugt) oder handschriftlich ausgefüllt haben, retournieren Sie dieses bitte unterschrieben (durch die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten und die Vollmachtgeberin/den Vollmachtgeber) an "stromkostenbremse@bmaw.gv.at" (Gewerbe) bzw. "stromkostenbremse@bml.gv.at" (Land- und Forstwirtschaft).

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft