Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Abschluss eines Lehrvertrags

Allgemeine Informationen

Nachdem die Bewerbung für eine Lehrstelle erfolgreich war, muss der Lehrvertrag unterschrieben werden.

Der Lehrvertrag wird schriftlich zwischen dem Lehrling und der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten (dem ausbildenden Unternehmen) abgeschlossen.

Wenn der Lehrling noch minderjährig (unter 18 Jahren) ist, ist dazu auch eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten notwendig.

Voraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss der neunjährigen Schulpflicht. Die Schulpflicht endet in ihrem letzten (neunten) Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommerferien.

Zuständige Stelle

Der Lehrbetrieb (ausbildendes Unternehmen)

Verfahrensablauf

Nach Erhalt der Zusage über die Aufnahme als Lehrling wird die zukünftige Lehrberechtigte/der zukünftige Lehrberechtigte mitteilen, welche Unterlagen zur Unterzeichnung des Lehrvertrages mitgebracht werden müssen.

Ein Exemplar des unterschriebenen Lehrvertrages bekommt der Lehrling anschließend ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen müssen der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten bei Vertragsabschluss vorgelegt werden.

Hinweis

Welche Unterlagen genau vorgelegt werden müssen, hängt im Einzelfall vom Lehrbetrieb ab. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten zu erkundigen.

Kosten

Für den Lehrling fallen keine Kosten für den Abschluss eines Lehrvertrags an.

Zusätzliche Informationen

Der Lehrbetrieb ist nach Unterzeichnung des Lehrvertrages für die rechtzeitige Anmeldung des Lehrlings bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) des entsprechenden Bundeslandes verantwortlich. Auch die Anmeldung in der Berufsschule und bei der Sozialversicherung muss durch den Lehrbetrieb durchgeführt werden.

Weiterführende Links

Lehrverhältnis und Lehrvertrag (→ AK)

Rechtsgrundlagen

Berufsausbildungsgesetz (BAG)

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft