Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Checkliste Steuern

Jede/jeder, die/der in Österreich lebt, muss auf das Einkommen Steuer zahlen. Je nachdem, ob eine Arbeitsstelle in einem Unternehmen angetreten oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen wird, sind unterschiedliche Regelungen zu beachten.

Aktuelle Checkliste zur Steuerpflicht bei Arbeitnehmern.
Steuerpflicht bei Arbeitnehmern
Thema Detailinformationen Erledigt
Einkommensteuer/Lohnsteuer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Österreich müssen die Einkommensteuer nicht selbst an das Finanzamt abführen. Die Einkommensteuer wird der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer in Form der Lohnsteuer von ihrem/seinem Bruttogehalt abgezogen und von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.  
Arbeitnehmerveranlagung Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können durch die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung zu viel entrichtete Lohnsteuer geltend machen.
Pflichtveranlagung In bestimmten Fällen müssen aber auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer eine Veranlagung durchführen. Wann eine Pflichtveranlagung durchgeführt wird, kann im Kapitel "Arbeitnehmerveranlagung" nachgelesen werden.  

Checkliste zur Steuerpflicht bei selbstständig Erwerbstätigen.
Steuerpflicht bei selbstständig Erwerbstätigen
Thema Detailinformationen Erledigt
Einkommensteuer Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind Selbstständige selbst verantwortlich. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 11.000 Euro, müssen die Einkünfte versteuert werden.  
Steuernummer Bei erstmaliger Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen.  
Einkommensteuererklärung Im Folgejahr muss erstmals eine Einkommensteuererklärung (→ USP) beim Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden.  
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion