Reisepass

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T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
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Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Instanzenzug in Zivilsachen

Ist in erster Instanz das Bezirksgericht zuständig, so geht eine Berufung an das übergeordnete Landesgericht. Dort entscheidet ein Berufungssenat in zweiter Instanz. In Fällen, in denen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen sind, ist noch ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof möglich. Der Instanzenzug im Zivilverfahren ist daher dreistufig.

                                       Oberster Gerichtshof
                                                      ↑
                                           Landesgericht 
                              (entscheidet als Berufungssenat)
                                                      ↑
                                           Bezirksgericht

Entscheidet in erster Instanz das Landesgericht (entweder durch eine Einzelrichterin/einen Einzelrichter oder einen Senat), so wird mit einer Berufung das Oberlandesgericht in zweiter Instanz befasst. In wichtigen Fällen ist noch ein Instanzenzug an den Obersten Gerichtshof möglich.

                                      Oberster Gerichtshof
                                                      ↑
                                       Oberlandesgericht
                                                      ↑
                                          Landesgericht
            (entscheidet als Senat oder als Einzelrichterin/Einzelrichter)

Rechtsgrundlagen

§§ 2 bis 4 Jurisdiktionsnorm (JN)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz