Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Subsidiär Schutzberechtigte

Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird. Sie sind daher weder Asylwerberinnen/Asylwerber noch Asylberechtigte (Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK). Sie erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung aus beispielsweise folgenden Gründen:

  • Gefahr der Folter oder unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe bzw. Behandlung
  • Gefahr der Todesstrafe
  • Bedrohung des Lebens, der Sicherheit oder Freiheit infolge willkürlicher Gewalt aufgrund eines bewaffneten Konflikts (z.B. Bürgerkrieg)

Der Status des subsidiär Schutzberechtigen berechtigt zur vorübergehenden Einreise bzw. zum vorübergehenden Aufenthalt in Österreich, wobei dieses Recht verlängert werden kann.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion