Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Amtstage

Amtstage werden an bestimmten Tagen an den Bezirksgerichten und in Arbeits- und Sozialrechtssachen an Landesgerichten mindestens einmal wöchentlich abgehalten. Meistens sind Amtstage an Dienstagen angesetzt. Die genauen Termine der Amtstage müssen beim Eingang des jeweiligen Gerichtsgebäudes bekannt gemacht werden. Online sind die genauen Termine über die Gerichtssuche (→ BMJ) des Bundesministeriums für Justiz abrufbar.

Die Amtstage werden von Richtern oder sonstigen Bediensteten durchgeführt.

Personen, die nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, können an Amtstagen mündlich Klagen, sonstige Anträge, Gesuche und Mitteilungen gerichtlich zu Protokoll geben.

Beispiel

  • Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe
  • Klage gegen einen die Invaliditätspension abweisenden Bescheid des Sozialversicherungsträgers
  • Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil

Richter und sonstige Bedienstete des Gerichts leiten die vorsprechenden Personen bei ihren Anträgen an und belehren sie über die in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen.

Bei manchen Gerichten ist für bestimmte Angelegenheiten eine Voranmeldung für den Amtstag notwendig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Gericht.

Berufungen und Rekurse können im Zivilverfahren nicht mehr zu Protokoll gegeben werden.

Angelegenheiten des Strafrechts werden an Amtstagen nicht behandelt.

Reagieren Sie auf jedes Schriftstück, das Sie von einem Gericht erhalten! Sind Sie unsicher, wie Sie reagieren sollen und wollen Sie sich nicht an einen Rechtsanwalt wenden, dann suchen Sie den Amtstag an dem ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Bezirksgericht auf und informieren Sie sich dort. Nehmen Sie unbedingt das Schriftstück mit!

Zu arbeitsrechtlichen Problemen können sich Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer wenden und sich dort beraten lassen.

Amtstage sind nicht mit "Gerichtstagen" zu verwechseln. Gerichtstage sind Verhandlungstage, an denen dem zuständigen Gericht ein anderes Gerichtsgebäude als Verhandlungsort dient. Mit wenigen Ausnahmen gibt es keine Gerichtstage mehr.

Weiterführende Links

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 27. September 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Justiz