Reisepass

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Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
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anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

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Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
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F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Freiheitsstrafe

Sinnverwandte Begriffe: Freiheitsentzug, Haftstrafe

Die Freiheitsstrafe ist eine staatliche Sanktion, um auf eine strafbare Handlung oder Unterlassung (Delikt) zu reagieren und bedeutet jede Art von Einschränkung der persönlichen Freiheit eines Menschen, wie z.B. Gefängnisaufenthalt oder zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Sie wird vom Gericht durch ein Urteil ausgesprochen.

Freiheitsstrafen werden auf Lebensdauer oder auf bestimmte Zeit (mindestens einen Tag und höchstens 20 Jahre) verhängt. Sie können bedingt oder unbedingt ausgesprochen werden. Bei der bedingten Freiheitsstrafe wird die Strafe nicht vollstreckt, sondern eine Probezeit bestimmt. Eine unbedingte Freiheitsstrafe muss sofort verbüßt werden.

Weiterführende Links

Elektronisch überwachter Hausarrest

Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion