Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Verwahrung von Schusswaffen

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Schusswaffen und Munition müssen sicher verwahrt werden. Das bedeutet, dass sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen. Insbesondere müssen Behältnisse oder Räumlichkeiten, in denen Waffen und Munition verwahrt werden, ein- oder aufbruchsicher sein. Darüber hinaus müssen Waffen und Munition unter anderem vor dem Zugriff von Mitbewohnerinnen/Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind, geschützt werden.

Nähere Informationen zur ordnungsgemäßen Verwahrung von Schusswaffen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

Ob Schusswaffen der Kategorie B sicher verwahrt werden, wird grundsätzlich alle fünf Jahre im Rahmen der Prüfung der Verlässlichkeit der Waffeninhaberin/des Waffeninhabers kontrolliert. Darüber hinaus ist eine solche Überprüfung auch dann möglich, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen Zweifel an der sicheren Verwahrung der Waffen bestehen.

Ergibt die Überprüfung, dass Waffen nicht sicher verwahrt werden, kann die Waffenbesitzkarte bzw. der Waffenpass entzogen werden.

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz 1996

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres