Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Wahlbeisitzer

Als Wahlbeisitzerinnen/Wahlbeisitzer werden Personen bezeichnet, die z.B. am Ablauf einer Wahl und an der Stimmenauszählung mitwirken. Sie sind Mitglieder der Wahlbehörden und werden von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), nominiert. Wie viele Personen aus jeder Partei kommen, hängt vom Ergebnis bei der letzten Wahl im Bereich der jeweiligen Wahlbehörde ab. Bei Nationalratswahlen sind z.B. für Gemeindewahlbehörden insgesamt neun Beisitzerinnen/neun Beisitzer (neben der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister oder deren Vertreterin/dessen Vertreter) vorgesehen und bei Sprengelwahlbehörden drei Beisitzerinnen/Beisitzer (neben der von der Bürgermeisterin/dem vom Bürgermeister zu bestellenden Vorsitzenden) vorgesehen.

Wahlbeisitzerinnen/Wahlbeisitzer müssen selbst wahlberechtigt sein. Sie üben ein öffentliches Ehrenamt aus.

Von den Wahlbeisitzerinnen/den Wahlbeisitzern sind die Wahlzeuginnen/die Wahlzeugen zu unterscheiden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion