Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Taschengeld

Die Höhe des Taschengeldes ist davon abhängig, wie viel Unterhalt der Jugendlichen/dem Jugendlichen zusteht und wie alt sie/er ist.

Prozentsatzmethode zur Berechnung des Taschengelds
Alter Prozent des Unterhaltsanspruchs
bis 7 Jahre 1
7 bis 10 Jahre 5
10 bis 14 Jahre 8
14 bis 18 Jahre 10

Zu beachten ist, dass die errechneten Werte lediglich Richtwerte sind.

Zur Orientierung kann die folgende Tabelle herangezogen werden:

Diese Tabelle gibt Aufschluss darüber, wie viel Taschengeld in einem bestimmten Zeitraum und Alter gegeben werden kann.

Alter

Höhe des Taschengeldes 

Zeitraum 

6 bis 8 Jahre

0,50 bis 2 Euro

Wöchentlich 

8 bis 10 Jahre

2 bis 3 Euro

Wöchentlich 

10 bis 12 Jahre

8 bis 14 Euro

Monatlich 

12 bis 14 Jahre

12 bis 20 Euro

Monatlich

14 bis 16 Jahre

18 bis 35 Euro

Monatlich 

16 bis 18 Jahre

30 bis 60 Euro

Monatlich 

18 bis 20 Jahre

50 bis 80 Euro

Monatlich 

Achtung

Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich nur um Richtwerte. Wie viel Geld die Jugendliche/der Jugendliche tatsächlich bekommt, muss mit den Eltern selbst ausgehandelt werden.

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion