Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Maßnahmen bei Störungen

Nur wenn eine gerichtliche Entscheidung zu spät käme, besteht das Recht, sich selbst in angemessener Weise gegen Störungen zu helfen. Dies jedoch nur innerhalb sehr enger Grenzen, andernfalls könnte sich daraus Strafbarkeit ergeben.

Der Weg zum Gericht führt meist nicht zu friedlicher Streitbeilegung. Der ordentliche Rechtsweg ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn mindestens ein Versuch unternommen wurde, den Streit außergerichtlich zu schlichten.

Um gegen unzulässige Störungen vorzugehen, kann nach einem außergerichtlichen Versuch, den Streit zu schlichten, grundsätzlich eine Unterlassungsklage eingebracht werden. Die Unterlassungsklage ist jedoch nicht möglich, wenn die Störungen von einem Betrieb ausgehen.

Wenn der Besitz gestört wird, z.B. durch Baumstämme, die die Zufahrt behindern, ist unter gewissen Voraussetzungen eine Besitzstörungsklage möglich.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion