Reisepass

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Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
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anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

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Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
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lisa.hackl@waidhofen.at
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Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
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F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

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Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Aufschub des Zivildienstes

Allgemeine Informationen

Ein Zivildienstpflichtiger wird grundsätzlich zum frühest möglichen Termin ab Feststellung der Zivildienstpflicht (positiver Feststellungsbescheid) zugewiesen.

Wenn der Zivildienstpflichtige noch für eine kurze Zeit in Ausbildung ist, wird geraten, einen Zuweisungswunsch für einen Termin nach Ausbildungsabschluss bekannt zu geben. Falls die Ausbildung jedoch noch längere Zeit dauert, kann ein Aufschub der Zivildienstleistung für die Dauer dieser Ausbildung beantragt werden.

Voraussetzungen

Ein Aufschub wird grundsätzlich nur für eine Berufs-, Schul- oder Hochschulausbildung gewährt, die bereits vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen wurde. Für eine später begonnene Ausbildung (z.B. Studium nach Matura) ist ein Aufschub prinzipiell nicht möglich, außer wenn durch die Ausbildungsunterbrechung nachweisbar eine außergewöhnliche Härte bzw. ein bedeutender Nachteil entstehen würde.

Fristen

Die maximal mögliche Frist für einen Aufschub ist der 15. September des Kalenderjahres, in dem der Zivildienstpflichtige 28 Jahre alt wird.

Zuständige Stelle

Die → Zivildienstserviceagentur

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Aufschub für Zivildienstpflichtige"
  • Begründungsbestätigung (z.B. Lehrvertrag, Schul- oder Inskriptionsbestätigung)
  • Nachweis, welche außerordentlichen Härten mit der Unterbrechung der Ausbildung durch Leistung des Zivildienstes verbunden wären

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt