Reisepass

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Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
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F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

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Österreich.gv.at - Lebenslage

Fischen in Kärnten – Schonzeiten und Mindestfangmaße

Für verschiedene Wassertiere gibt es in Kärnten mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Wassertiere dürfen während dieser Schonzeit oder mit einer geringeren Größe als den Mindestfangmaßen nicht gefangen werden. Geschieht dies dennoch, müssen sie umgehend mit der erforderlichen Vorsicht in das Wasser zurückgesetzt werden. Werden solche Wassertiere beim Fang derart verletzt, dass ein Weiterleben nicht erwartet werden kann, müssen sie artgerecht getötet werden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion