Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaft

Wehrpflichtige österreichische Staatsbürger mit Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft müssen dann den Militärdienst in Österreich ableisten, wenn

  • der weitere Staatsbürgerschaftsstaat keine der nachstehenden internationalen Abkommen ratifiziert hat oder
  • sie durch die Bestimmungen des jeweils anzuwendenden Abkommens den (Grund-)Wehrdienst in einem anderen Land als Österreich leisten müssen.

Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes in Österreich aufgrund eines bereits im Ausland abgeleisteten Militärdienstes ist möglich. Darauf besteht jedoch kein Anspruch, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

Um zu vermeiden, dass eine Person in mehreren Staaten den Militärdienst ableisten muss, ist Österreich auf völkerrechtlicher Ebene bestimmten einschlägigen multilateralen Abkommen beigetreten bzw. wurden solche Abkommen mit Einzelstaaten bilateral abgeschlossen.

Diese sind:

Anwendbar sind nur Abkommen, die die Staatsbürgerschaftsstaaten des Betroffenen ratifiziert haben.

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung