Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Strafbarkeitsverjährung

Die Strafbarkeitsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Verwaltungsübertretung ist nicht mehr strafbar, wenn (bei Begehungsdelikten, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) seit Abschluss der strafbaren Handlung drei Jahre vergangen sind. Daher darf nach Ablauf dieser Frist eine Straferkenntnis nicht mehr gefällt werden.

Die Strafbarkeitsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion