Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
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Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zum Vormerksystem

Das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikolenkerinnen/Risikolenker) kennt 14 risikobehaftete Vormerkdelikte. Daneben bleiben die sogenannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen bestehen.

Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

Vormerkung

Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

Maßnahme

Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren hat die Behörde eine besondere Maßnahme anzuordnen.

Kurse für die sogenannten Maßnahmen werden beispielsweise von folgenden Institutionen angeboten:

  • Nachschulung (6 Kurseinheiten):
    • Ermächtigte Nachschulungsstellen
  • Perfektionsfahrten:
    • Fahrschulen
  • Fahrsicherheitstraining:
    • Autofahrerclubs
    • Fahrschulen
  • Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit:
    • Fahrschulen
    • Autofahrerclubs
    • Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung, die für Kammern oder Interessensvertretungen tätig sind
    • Unfallversicherungsträger
    • Ausbildungsstätten gemäß § 12 Absatz 2 GWB
  • Kindersicherungskurs:
    • Fahrschulen
    • Fachverband der Fahrschulen
    • Autofahrerclubs
    • Verkehrssicherheitsinstitutionen
    • Verkehrspsychologische Stellen, die Nachschulungen anbieten

Achtung

Wird der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

Die Teilnahmekosten trägt die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer.

Entzug

Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb des Beobachtungszeitraums wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

Für ausländische Lenkerinnen/Lenker wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.

Achtung

Wird ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, obwohl eine oder mehrere Vormerkungen eingetragen sind, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede im Register eingetragene Vormerkung um je zwei Wochen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 14. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie