Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur Strafhaft

Als Strafhaft wird jede Haft bezeichnet, die aufgrund eines rechtskräftigen Strafurteils vollzogen wird. Wenn das Gericht ( BMJ) im Urteil eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen oder die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe widerrufen hat, wird der Strafvollzug angeordnet.

Ein Strafvollzug wird auch dann angeordnet, wenn der Verurteilte eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die verhängte Geldstrafe vom Verurteilten nicht bezahlt wurde.

Verurteilte, die sich auf freiem Fuß befinden, werden schriftlich aufgefordert, die Strafe innerhalb eines Monats anzutreten.

Nähere Informationen zur "bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion