Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Mindestanforderungen für die Haltung von Hamstern
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Hamstern folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:
- Goldhamster müssen einzeln gehalten werden.
- Zwerghamsterarten wie Dsungarische-, Campbell-, Roborowski-Zwerghamster dürfen auch paarweise gehalten werden.
- Die Käfiggröße muss mindestens 60 x 30 x 40 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen.
- Hamstern muss Einstreu aus grabefähigem Substrat in einer Mindesthöhe von 5 cm angeboten werden.
- Wird Hamstern ein Laufrad oder eine ähnliche Vorrichtung zur Verfügung gestellt, so muss diese verletzungssicher sein.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 27. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion