Führerscheinuntersuchungen
Für Sie zuständig

Dr. Jonna Feyertag-Leidl, Amtsärztin
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jonna.feyertag-leidl@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201
Bereich:
Gesundheits- und VeterinäramtÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Dienstbarkeit
Sinnverwandter Begriff: Servitut
Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.
Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.
Beispiel
- Grunddienstbarkeit (Real- oder Prädialservitut)
- Persönliche Dienstbarkeit (Personalservitut)
Letzte Aktualisierung: 13. März 2025
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