Führerscheinuntersuchungen


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Dr. Jonna Feyertag-Leidl, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342
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2.OG, Zimmer 201

Bereich:

Gesundheits- und Veterinäramt     

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Mitnahme von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU

Bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich müssen Reisende auf Befragen durch die Zollbehörde Bargeld in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzeigen.

Hinweis

Bei der Einreise aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bzw. bei der Ausreise aus EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten müssen Barmittel ab 10.000 Euro bzw. Fremdwährungen in der entsprechenden Höhe bei den Zollbehörden gemeldet werden.

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Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion