Führerscheinuntersuchungen
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Dr. Jonna Feyertag-Leidl, Amtsärztin
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Gesundheits- und VeterinäramtÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Privatanklagedelikt
Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.
Beispiel
- Üble Nachrede
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Ausführliche Informationen zum Thema "Delikt" (Übersicht zu den verschiedenen Arten von Delikten) finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 20. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion