Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig


Österreich.gv.at - Lebenslage
Innehabung
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird "innehaben" häufig als "haben" bzw. als "besitzen" verstanden.
Wenn eine Person eine Sache zwar in ihrer (tatsächlichen) Macht oder Gewahrsame hat, aber nicht den Willen hat, sie als die ihre zu betrachten und zu behalten, ist sie juristisch gesehen Inhaberin der Sache.
Dagegen spricht man von Besitz, wenn eine Person zusätzlich zur bloßen Innehabung den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.
Letzte Aktualisierung: 26. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion