Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Fischen in Niederösterreich – Schonzeiten und Mindestfangmaße
Für heimische bzw. eingebürgerte Fischarten, Neunaugen, Krustentiere und Muscheln gibt es in Niederösterreich mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische und Krustentiere dürfen grundsätzlich nur außerhalb der Schonzeiten und nur dann gefangen und angeeignet werden, wenn sie das Brittelmaß aufweisen.
Rechtsgrundlagen
- § 10 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
- § 1 Niederösterreichische Fischereiverordnung 2002 (Tabelle der Schonzeiten und Mindestfangmaße)
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion