Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Möbel und andere Anschaffungen für die Wohnung

Grundsätzlich ist die Käuferin/der Käufer auch Eigentümerin/Eigentümer der von ihr/ihm angeschafften Güter. Die Partnerin/der Partner hat rechtlich keinen Anspruch auf Miteigentum. Dies gilt auch dann, wenn eine/einer vorwiegend den Haushalt führt. Nur bei Vorliegen entsprechender schriftlicher Verträge ist die haushaltsführende Lebensgefährtin/der haushaltsführende Lebensgefährte Miteigentümerin/Miteigentümer des Hausrates, wenn dieser nicht von ihr/ihm angeschafft wurde. So kann sie/er auch Rechte an den für die Wohnung gekauften Möbeln und anderen Anschaffungen erwerben.

Hinweis

Je nach Inhalt des abgeschlossenen Vertrages kann der Anteil am Hausrat mitgenommen oder eine Ausgleichszahlung nach allgemeinem Schuldrecht verlangt werden.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer