Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
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F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Ratenkauf
Sinnverwandte Begriffe: Ratenzahlung, Teilzahlung, Warenkredit
Zur Finanzierung von Konsumgütern bieten einige Unternehmen die Möglichkeit des Ratenkaufs an. Vor allem im Möbel- und Versandhandel können Ratenkäufe vereinbart werden. Die Konsumentinnen/die Konsumenten bekommen die Ware sofort und können den Kaufpreis in Raten abzahlen. Der Ratenkauf entspricht einem Kredit; daher müssen Konsumentinnen/Konsumenten bei Ratenkäufen auch Zinsen zahlen.
Ein Vertrag über den Ratenkauf bzw. Warenkredit muss schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger abgeschlossen werden. Die Warenkreditgeberin/der Warenkreditgeber muss die Konsumentin/den Konsumenten vor Vertragsabschluss über die Kreditkonditionen informieren und ihre/seine Bonität prüfen.
Achtung
Bis zur Zahlung der letzten Rate bleibt das Eigentum an der Ware beim Unternehmen und die Konsumentin/der Konsument kann die Ware nicht weiterverkaufen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion