Geburtsurkunde
Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Ermittlungsverfahren
Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 19. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion