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Fischen in Oberösterreich – Schonzeiten und Mindestfangmaße
Für verschiedene Fischarten gibt es in Oberösterreich mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Wassertiere dürfen während der für sie festgesetzten Schonzeit nicht gefangen werden. Gelangen sie während der Schonzeit oder ohne das Mindestfangmaß erreicht zu haben in die Gewalt der Fischerin/des Fischers, müssen sie sofort in das Fischwasser zurückgesetzt werden.
Rechtsgrundlagen
- Oö. Fischereigesetz 2020
- Oö. Fischereiverordnung (Tabelle der Schonzeiten und Mindestfangmaße)
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion