Geburtsurkunde

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Fischen in Oberösterreich – Schonzeiten und Mindestfangmaße

Für verschiedene Fischarten gibt es in Oberösterreich mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Wassertiere dürfen während der für sie festgesetzten Schonzeit nicht gefangen werden. Gelangen sie während der Schonzeit oder ohne das Mindestfangmaß erreicht zu haben in die Gewalt der Fischerin/des Fischers, müssen sie sofort in das Fischwasser zurückgesetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion