Sterbeurkunde

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
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Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Meldung des Todesfalls: Fischereikarte

Hat die/der Verstorbene eine Fischereikarte besessen, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall bei der zuständigen Stelle melden, bei der die Fischereikarte gelöst wurde.

Zuständige Stelle ist:

Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer (eventuell Kopie der Urkunde über einen Todesfall bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch")).

Hinweis

Die Fischereikarte kann von den Hinterbliebenen nicht übernommen werden, da sie namentlich und erst nach Ablegung einer Eignungsprüfung ausgestellt wird.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion