Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig

F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

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Österreich.gv.at - Lebenslage
Zwischenstaatliche Sozialleistungen
Soziale Sicherheit umfasst Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Familienbeihilfe. In all diesen Bereichen bestehen internationale Bezüge zu anderen Staaten, die durch Abkommen über soziale Sicherheit bzw. durch das Unionsrecht geregelt werden. Daraus ergibt sich ein hohes Schutzniveau, das Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern zugute kommt. Zur Wahrnehmung der jeweiligen Interessen finden sich im Folgenden die Grundpfeiler des zwischenstaatlichen Rechts, aus dem individuelle Ansprüche abgeleitet werden können:
- Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit
- Berücksichtigung in der in allen Staaten erworbenen Versicherungszeiten für den Anspruch auf eine Pension (Zusammenrechnung)
- Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die in anderen Staaten eingetreten sind
- Export von Geldleistungen an Anspruchsberechtigte ins Ausland
- Behandlung im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch Versicherungsträger im Ausland
Diese Grundsätze werden mittels entsprechender Formulare und der Europäischen Krankenversicherungskarte geltend gemacht.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz