Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Kinderbetreuungsgeld – sozialrechtliche Rahmenbedingungen

Krankenversicherung

Bezieherinnen/Bezieher von Kinderbetreuungsgeld sind grundsätzlich krankenversichert. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.

Achtung

Die Krankenversicherung aus dem Kinderbetreuungsgeldbezug endet mit dem Bezugsende des Kinderbetreuungsgeldes.

Hinweis

Das Serviceentgelt für die e-card (→ SVC) wird vom zuständigen Krankenversicherungsträger einbehalten, sofern der Einbehalt nicht über die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber erfolgt. Es handelt sich dabei um einen einmal jährlich im November stattfindenden Abzug vom Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 13,80 Euro (für das Jahr 2024). Nähere Informationen zur e-card finden Sie bei der E-Card-Serviceline unter der Telefonnummer +43 50 124 3311.

Pensionsversicherung

Für die Zeiträume der Kindererziehung ab dem 1. Jänner 2005 besteht für die ersten vier Jahre ab der Geburt des Kindes eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung (bei Mehrlingen für die ersten fünf Jahre ab der Geburt der Kinder). Dadurch werden Beitragszeiten erworben.

Auf oesterreich.gv.at finden sich auf der Seite zu Kindererziehungszeiten nähere Informationen.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundeskanzleramt
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz