Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Stichtag
In Wahlausschreibungen wird neben dem Wahltag auch der Stichtag für die jeweilige Wahl angegeben. Nach dem Stichtag richten sich verschiedene Fristen für das Wahlverfahren. Er liegt üblicherweise mehrere Wochen vor dem Wahltag.
So bestimmt sich beispielsweise die Zahl der Wahlberechtigten in einer Gemeinde nach der Anzahl der Bürgerinnen/Bürger, die am Stichtag in der jeweiligen Wählerevidenz der Gemeinde als wahlberechtigt eingetragen sind.
Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Hinweis
Auch für die Durchführung von Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen wird ein Stichtag bestimmt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion