Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Kauf des Kfz in Österreich

Beim Kauf eines Neuwagens innerhalb der EU (z.B. in Österreich) darf die Händlerin/der Händler keine Mehrwertsteuer verrechnen. Die Mehrwertsteuer wird erst beim Import fällig. Wenn ein Gebrauchtwagen innerhalb der EU (z.B. in Österreich) gekauft wird, verrechnet die Händlerin/der Händler die Mehrwertsteuer. Diese sollte auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Folgende Papiere sollte die Verkäuferin/der Verkäufer übergeben

  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1 und Teil 2)
  • Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
    Wenn die Verkäuferin/der Verkäufer keine COC aushändigt, kann bei der Generalimporteurin/beim Generalimporteur der Automarke eine entsprechende Bescheinigung ("Auszug aus der Genehmigungsdatenbank") angefordert werden. 

Wenn das Auto in einem anderen EU-Land zugelassen werden soll, ist zu prüfen, ob dort noch weitere Dokumente benötigt werden.

Mehrwertsteuer als Sicherheit

In der Praxis verlangen einige Händlerinnen/Händler beim Verkauf eines Neuwagens den Mehrwertsteuerbetrag als Sicherheit, die erstattet wird, sobald das Fahrzeug im Land der Käuferin/des Käufers zugelassen ist. Im Allgemeinen fordert die Verkäuferin/der Verkäufer dafür eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und einen Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer.

Achtung

Es gibt keinen direkten Erstattungsanspruch gegenüber Steuerbehörden, sondern nur gegenüber der Verkäuferin/dem Verkäufer. Daher sollte eine etwaige Erstattung rasch beantragt werden.

Freiwillige technische Begutachtung

Anlässlich des Kaufs bzw. Verkaufs ist die Verkäuferin/der Verkäufer in Österreich nicht verpflichtet, eine technische Kontrolle durchführen zu lassen. Verpflichtend ist diese frühestens ein Jahr ab der ersten Zulassung des Kfz. Einige EU-Mitgliedstaaten erkennen die technische Begutachtung in Österreich an.

Im Allgemeinen wird jedoch empfohlen, das Kfz – mit Zustimmung der Verkäuferin/des Verkäufers – vor dem Kauf von einem unabhängigen österreichischen Automobilclub oder einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Dies gilt insbesondere für Gebrauchtwagen. In der Regel muss die Käuferin/der Käufer die Kosten tragen.

Streit- und Betrugsfälle

Wenn es im Zuge des Kaufgeschäfts zum Streit kommt, können sich Verbraucherinnen/Verbraucher an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wenden.

Betrugsfälle können bei jeder Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft oder der Meldestelle für Internetkriminalität beim Bundeskriminalamt gemeldet werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion