Trauungen
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Was ist Cyber-Mobbing, Cyber-Bullying, Cyber-Stalking?
Cyber-Mobbing und Cyber-Bullying meinen das bewusste Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen mit elektronischen Kommunikationsmitteln wie dem Handy oder im Internet. Im Internet werden vor allem Foto- und Videoplattformen (z.B. Flickr oder YouTube) und Soziale Netzwerke (z.B. Facebook) für diese Angriffe missbraucht.
Der Begriff "Mobbing" stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt so viel wie "anpöbeln", "über jemanden herfallen". Dabei ist eine Person wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg negativen Handlungen eines Einzelnen oder einer Gruppe ausgesetzt, mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung des Opfers. Mobbing ist gekennzeichnet durch systematisch durchgeführte Kränkungen, Verletzungen, Demütigungen, Drohungen oder sexuelle Belästigungen. Die Situationen zeichnen sich zudem durch ein Macht-Ungleichgewicht zwischen Opfer und Täterinnen/Täter (meist sind es mehrere) aus. Die Handlungen werden von den Ausführenden häufig bagatellisiert und geschehen im Verborgenen. Daher ist Mobbing für Lehrende, Eltern, Arbeitskollegen oder Arbeitgeber oft schwer zu erkennen.
Grundsätzlich kann zwischen drei Formen von Mobbing unterschieden werden:
- Verbales Mobbing (Verspotten, Verbreiten von Gerüchten etc.)
- Physisches Mobbing (Schlagen, Stoßen etc.)
- Psychisches Mobbing (Ignorieren, Ausschluss aus einer Gruppe etc.)
Cyber-Mobbing findet meist auf der verbalen und/oder psychischen Ebene statt. Aber auch physische Gewalt als Antwort auf psychische Attacken oder in Form von "Happy Slapping" können Teil von Cyber-Mobbing sein.
Seit dem 1. Jänner 2016 ist "Cyber-Mobbing" strafbar. Der im Strafgesetzbuch (StGB) verwendete Titel des Delikts lautet "Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems".
Wegen "Cyber-Mobbings" strafbar macht sich, wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortdauernd
- eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder
- Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht.
Bei Verstoß gegen die Strafbestimmung "Cyber-Mobbing" ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu rechnen.
Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der verletzten Person zu Folge, so ist die Täterin/der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Das Gesetz spricht von Handlungen die im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems erfolgen. Das sind beispielsweise Handlungen über SMS, E-Mails oder Anrufe bzw. Nachrichten über Messenger (wie z.B. WhatsApp) oder soziale Netzwerke (wie z.B. Facebook).
Für eine Strafbarkeit wegen "Cyber-Mobbings" müssen die Handlungen der Täterin/des Täters geeignet sein, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen.
Was genau unter dem Begriff "eine längere Zeit hindurch" zu verstehen ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Bei Belästigungen durch E-Mails, SMS oder Telefonanrufe sind jedenfalls wiederholte Tathandlungen erforderlich.
Eine Verletzung an der Ehre ist jede Verminderung des Ansehens und der Achtung einer Person in ihrem sozialen Umfeld. Es geht dabei aber nicht um das persönliche Empfinden der betroffenen Person, sondern um eine objektive Nachvollziehbarkeit der Ehrverletzung.
Vom Gesetz erfasst sind auch "Tatsachen und Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches" einer Person. Unter den höchstpersönlichen Lebensbereich fallen beispielsweise das Sexualleben, der sensible Bereich des Familienlebens, religiöse Ansichten und Krankheiten. Bildaufnahmen (davon umfasst sind auch Videoaufnahmen) des höchstpersönlichen Lebensbereiches können solche des Verbrechensopfers selbst sein, aber beispielsweise auch dessen Wohnräume erfassen.
Von Happy Slapping spricht man, wenn Prügeleien mit der Handykamera gefilmt und anschließend als Video verbreitet werden.
Beim Cyber-Stalking werden das Internet oder andere Kommunikationstechnologien wie z.B. das Handy benutzt, um andere Personen beharrlich zu verfolgen. Beharrliche Verfolgung, das sogenannte Stalking, ist seit 1. Juli 2006 strafbar.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- § 107a Strafgesetzbuch (StGB)
- § 107c Strafgesetzbuch (StGB)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion