Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Ehegüterrecht bei Auslandsbezug
Seit 29. Jänner 2019 gelten in Österreich und einigen anderen EU-Mitgliedstaaten vereinheitlichte EU-Vorschriften über die Güterstände bei internationalen Paaren, die verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben.
Für außerhalb der EU oder vor dem 29. Jänner 2019 geschlossene Ehen ist das Ehegüterrecht nach dem österreichischen internationalen Privatrecht nach dem Recht zu beurteilen,
- welches die Parteien ausdrücklich bestimmen,
- mangels einer solchen Rechtswahl nach dem zur Zeit der Eheschließung für die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe maßgebenden Recht.
Weitere Informationen zu Eheliche Güterstände Österreich (→ e-Justiz-Portal) finden sich auch in englischer Sprache auf den Seiten des Europäischen Justizportals.
Informationen über die diesbezüglichen nationalen Regelungen anderer Staaten (internationales Privatrecht) geben die jeweiligen Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA).
Weiterführende Links
- Ehe (→ Your Europe)
- Paare in Europa – Österreich (→ EK)
- Güterrecht internationaler Paare (→ Your Europe)
Rechtsquellen
§§ 16, 17, 18 IPR-Gesetz
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz