Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Kärnten
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: Verstoß gegen die Regelung bezüglich
Bei Verstößen gegen die Regelung bezüglich Rauchen und Alkohol sowie Drogen und Suchtmittelersatzstoffe ist bereits der Versuch strafbar. |
Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen:
Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden. |
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion