Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Hinterlegung von Kennzeichen

Allgemeine Informationen

Es ist möglich, die Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer beispielsweise

  • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
  • das Fahrzeug im Winter nicht benötigt bzw. verwenden will.

Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

Tipp

Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

Fristen

Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

Zuständige Stelle

Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

Verfahrensablauf

Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.

Zusätzliche Informationen

Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie