Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Überstellung des Kfz nach Österreich
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Soll ein Kfz, z.B. ein Auto, nach Österreich überstellt werden, muss es mit einem Kennzeichen versehen und versichert sein. Folgende Möglichkeiten bieten sich an:
- Ausländisches Überstellungskennzeichen
Die ausländische Händlerin/der ausländische Händler besorgt ein Export- oder Überstellungskennzeichen mit entsprechender kurzzeitiger Haftpflichtversicherung. In Österreich darf damit grundsätzlich während der Dauer der Gültigkeit dieser ausländischen Kennzeichen, aber nicht länger als vier Wochen lang gefahren werden. Die Frist kann um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn es zu Wartezeiten durch die Behörde kommt, wobei auch die ausländische Frist zu beachten ist. Es gilt jene Frist, deren Ablauf zuerst eintritt. - Österreichisches Überstellungskennzeichen
Das grüne Überstellungskennzeichen beantragen Sie in Österreich. Es wird für höchstens 21 Tage ausgegeben. - Österreichisches Probefahrtkennzeichen
Das blaue Probefahrtkennzeichen ist nicht in allen EU-Ländern zulässig. - Reguläres ausländisches Kennzeichen (Zulassung im Ausland) oder reguläres österreichisches Kennzeichen (Zulassung in Österreich vor der Überstellung)
- Auf einem Anhänger oder Schleppen mit Seil
Tipp
Besorgen Sie sich am besten über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen.
Zusätzliche Informationen
Da die EU eine Zollunion ist, sind beim Importieren von Kraftfahrzeugen (z.B. Auto oder Motorrad) aus EU-Mitgliedstaaten keine Zollabgaben zu entrichten.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie