Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer
Wenn die/der Steuerpflichtige oder die jeweilige Partnerin/der jeweilige Partner für ein Kind mit Behinderungen den Kinderabsetzbetrag erhält, steht je nach Grad der Behinderung ein pauschaler Freibetrag zu.
Bei 25- bis 49-prozentiger Behinderung steht der Freibetrag nicht zu, wenn für das Kind Pflegegeld bezogen wird.
Bei einer Behinderung ab 50 Prozent steht erhöhte Familienbeihilfe zu und der Freibetrag ist um das Pflegegeld zu kürzen.
Tipp
Anstelle dieses Pauschalbetrags können aber auch die tatsächlichen Aufwendungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Hinweis
Wenn pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld) bezogen werden, werden diese auf die Aufwendungen angerechnet.
Weiterführende Links
- Außergewöhnliche Belastungen für behinderte Kinder (→ BMF)
- Verfahren der Arbeitnehmerveranlagung (→ BMF)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen