Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeines zum Verwaltungsstrafrecht
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften werden zum Teil von Gerichten (z.B. Verstöße gegen das Strafgesetzbuch) und zum Teil von Verwaltungsbehörden (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Kraftfahrgesetz) geahndet. Dementsprechend ist zwischen Justizstrafrecht (gerichtlichem Strafrecht) und Verwaltungsstrafrecht zu unterscheiden.
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