Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Fotos im Internet
- Allgemeines
- Abmahnung – Folgen einer Urheberrechtsverletzung
- Fotos gratis verwenden
- Tipps
- Rechtsgrundlagen
Allgemeines
Fotos dürfen nur mit Zustimmung der Urheberin/des Urhebers bzw. der Rechtsinhaberin/des Rechtsinhabers im Internet öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Urheberrechtsverletzungen können daher z.B. das Hochladen von Fotos auf frei zugängliche Websites, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat oder das Hochladen in Sozialen Netzwerken wie Facebook sein. Dabei ist es egal, ob die Veröffentlichung privaten oder kommerziellen Zwecken dient oder ob überhaupt jemand das Foto tatsächlich gesehen hat.
Die Zurverfügungstellung im privaten Rahmen, z.B. in einer nicht-öffentlichen Facebook-Gruppe, ist grundsätzlich zulässig. Allerdings nur dann, wenn damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Nicht-öffentliche Facebook-Gruppen können z.B. Familie oder enge Freunde sein.
Achtung
Um ein Foto, das nicht selbst gemacht wurde, ins Internet stellen zu dürfen, muss immer die Zustimmung der Berechtigten/des Berechtigten eingeholt werden. Auch Fotos, die frei zugänglich im Internet abrufbar sind und keinen Copyright-Vermerk (©) haben, dürfen nur mit Zustimmung verwendet werden!
Abmahnung – Folgen einer Urheberrechtsverletzung
Wurde eine Urheberrechtsverletzung begangen, kann die Inhaberin der Rechte/der Inhaber der Rechte die Verletzerin/den Verletzer entweder selbst oder durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt abmahnen.
In der Abmahnung wird die Verletzerin/der Verletzer z.B. aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die konkrete Rechtsverletzung zu unterbinden (also z.B. das Foto zu löschen), eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadenersatz zu zahlen sowie allfällige Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
Hinweis
Eine solche Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, da andernfalls mit einem Gerichtsverfahren gerechnet werden muss. Die Forderungen, die in der Abmahnung gestellt werden, sollten überprüft werden. Es ist daher empfehlenswert, sich von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt beraten zu lassen oder die Hilfe einer Konsumentenschutzeinrichtung in Anspruch zu nehmen.
Fotos gratis verwenden – Creative Commons-Lizenz
Fotos, die unter einer Creative Commons-Lizenz (CC) oder einer ähnlichen Lizenz stehen, können auf eine bestimmte Art und Weise kostenlos verwendet werden. Der genaue Umfang der erlaubten Verwendungsmöglichkeiten hängt von der jeweiligen Lizenz ab. Der kostenlose Gebrauch für private Zwecke ist aber in der Regel miterfasst.
Hinweis
Auf der Fotosharing-Website Flickr kann z.B. bei der "Erweiterten Suche" nach CC-lizensierten Bildern gesucht werden. Eine Suchmaschine speziell für Flickr hochgeladene Bilder ist z.B. compfight.com. Eine weitere Suchmaschine für CC-lizensierte Bilder findet sich unter search.creativecommons.org.
Achtung
Auch die Nutzung von Fotos, die unter einer CC-Lizenz stehen, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, da oft nicht festgestellt werden kann, ob die Person, die Fotos unter einer Lizenz zur freien Verwendung ins Internet stellt, tatsächlich Urheberin/Urheber ist. Vorsicht ist daher z.B. bei sehr professionellen Fotos von Stars geboten!
Tipps
- Stellen Sie nicht unerlaubt fremde Fotos ins Internet. Bei Verkaufsangeboten selber Fotos von der Ware machen!
- Verwenden Sie Fotos, die unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen
- Haben Sie bereits unzulässigerweise Fotos im Internet veröffentlicht, löschen Sie diese
- Nehmen Sie Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ernst
- Geben Sie keine durch die Gegenseite vorformulierten oder (selber) modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet ab, ohne diese zu prüfen
- Kontaktieren Sie eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt oder eine Konsumentenschutzeinrichtung, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben
- Vertrauen Sie nicht blind auf Tipps im Internet. Diese sind oft falsch bzw. nicht auf Ihren Fall zutreffend
- Wurden Sie abgemahnt, kann die Internet Ombudsstelle als außergerichtliche Schlichtungsstelle zwischen Ihnen und der Rechteinhaberin/dem Rechteinhaber vermitteln
- Bei Fragen zum Thema Urheberrecht und Internet können Sie sich an das Internet Ombudsstellen-Team wenden
Weiterführende Links
- Meine Fotos im Internet − Urheber- und Persönlichkeitsrechte: Antworten auf häufig gestellte Fragen (→ Internet Ombudsstelle)
- Fotos im Internet − Infos und Tipps zu Abmahnungen (→ Internet Ombudsstelle)
- → Internet Ombudsstelle
- → Saferinternet.at
- → Flickr
- → compfight.com
- → search.creativecommons.org
Rechtsgrundlagen
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion