Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Ermittlungsverfahren
Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.
Ausführliche Informationen zum Thema "Durchführung des Ermittlungsverfahrens" und "Einleitung des Ermittlungsverfahrens" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion