Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig

F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

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Österreich.gv.at - Lebenslage
Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen – etwa wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von der Nachbarin/dem Nachbarn erwirbt – müssen verbüchert werden. Vor der Eintragung ist der Nutzwert im Rahmen eines gerichtlichen Schlichtungsverfahrens neu festzusetzen.
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Baubehörde über den Bestand an selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten
- Rechtskräftige Entscheidung des Gerichts (Schlichtungsstelle) über die Festsetzung der Nutzwerte (nur bei den betroffenen Wohnungen)
- Kaufvertrag
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder
- Selbstberechnungserklärung von einer Notarin/einem Notar (→ ÖNK) oder von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalts (→ ÖRAK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz