Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots in der Privatwirtschaft

Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts

Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts liegt beispielsweise vor, wenn

  • eine Bewerberin/ein Bewerber aufgrund des Geschlechts (und nicht aufgrund der mangelnden Qualifikation) benachteiligt wird
  • eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer bei gleicher Leistung und gleicher Qualifikation ein geringeres Entgelt erhält, weil sie eine Frau/er ein Mann ist
  • männliche Kollegen stärker gefördert werden als weibliche oder umgekehrt
  • eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer sexueller Belästigung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden ausgesetzt ist

Tipp

Informationen über die Anwaltschaft für Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt finden sich im Kapitel "Anwaltschaft für Gleichbehandlung".

oesterreich.gv.at bietet Ihnen ausführliche Informationen zum Thema "Sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt" und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen.

Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung

Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung liegt beispielsweise vor, wenn

  • eine homosexuelle Mitarbeiterin/ein homosexueller Mitarbeiter nach Bekanntwerden ihrer/seiner sexuellen Orientierung gekündigt wird
  • eine Bewerberin/ein Bewerber mit der Begründung nicht eingestellt wird, dass sie/er für den Job zu alt ist
  • eine Einstellung nur Bewerberinnen/Bewerbern mit "perfekten Deutschkenntnissen" gewährt wird, obwohl diese Kenntnisse für den entsprechenden Beruf (z.B. Lagerarbeiterin/Lagerarbeiter) nicht notwendig sind.

Tipp

Informationen über die Anwaltschaft für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt finden Sie im Kapitel "Anwaltschaft für Gleichbehandlung".

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt