Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots in der Privatwirtschaft
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts liegt beispielsweise vor, wenn
- eine Bewerberin/ein Bewerber aufgrund des Geschlechts (und nicht aufgrund der mangelnden Qualifikation) benachteiligt wird
- eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer bei gleicher Leistung und gleicher Qualifikation ein geringeres Entgelt erhält, weil sie eine Frau/er ein Mann ist
- männliche Kollegen stärker gefördert werden als weibliche oder umgekehrt
- eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer sexueller Belästigung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden ausgesetzt ist
Tipp
Informationen über die Anwaltschaft für Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt finden sich im Kapitel "Anwaltschaft für Gleichbehandlung".
oesterreich.gv.at bietet Ihnen ausführliche Informationen zum Thema "Sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt" und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen.
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung liegt beispielsweise vor, wenn
- eine homosexuelle Mitarbeiterin/ein homosexueller Mitarbeiter nach Bekanntwerden ihrer/seiner sexuellen Orientierung gekündigt wird
- eine Bewerberin/ein Bewerber mit der Begründung nicht eingestellt wird, dass sie/er für den Job zu alt ist
- eine Einstellung nur Bewerberinnen/Bewerbern mit "perfekten Deutschkenntnissen" gewährt wird, obwohl diese Kenntnisse für den entsprechenden Beruf (z.B. Lagerarbeiterin/Lagerarbeiter) nicht notwendig sind.
Tipp
Informationen über die Anwaltschaft für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt finden Sie im Kapitel "Anwaltschaft für Gleichbehandlung".
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt