Sterbeurkunde

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Österreich.gv.at - Lebenslage

Beamter

Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

  • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
  • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
  • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
  • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
  • Lehrerinnen/Lehrer
  • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
  • Krankenpflegedienst
Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion