Sterbeurkunde
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Adressänderung: Kindergarten/Schule/Hort
Wenn Sie gemeinsam mit Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter umziehen und dabei nur den Wohnort, aber nicht die Kinderbetreuungseinrichtung, die Schule und/oder den Hort wechseln, ist die Adressänderung formlos der jeweiligen Institution mitzuteilen.
Gegebenenfalls ist ein neuer Antrag auf Freifahrt und Fahrtenbeihilfe für Schülerinnen/Schüler zu stellen.
Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at in den Kapiteln Kinderbetreuung und Schule.
Weiterführende Links
Freifahrt und Fahrtenbeihilfe (→ BKA)
Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion