Sterbeurkunde
Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Schwangerschaft und Geburt - Digitaler Babypoint
Checkliste Geburt
Aufgaben während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren Ihres Neugeborenen. Mit ID Austria anmelden, um Aufgaben als "Erledigt" zu markieren.
Vorraussetzung für die Nutzung ist:
- ID Austria oder EU Login
Urkunden für Neugeborene
Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie die Erstausstellung folgender Dokumente für Ihr Kind beantragen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bestätigung der Meldung
- e-card
Vorraussetzung für die Nutzung sind:
- ID Austria oder EU Login
- Österreichische Staatsbürgerschaft beider Elternteile
- Vorhandensein der Daten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR). Bei verheirateten Partnern müssen beide Ehegatten im ZPR erfasst sein.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Informationen über Geburt, Behördenwege bei der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes, Obsorge, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz und Elternteilzeit, etc.